Verbot des Feueranzündens

Verordnung durch die BH-Spittal Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse, die die Entstehung von Waldbränden begünstigt, ist jegliches Feueranzünden, sowie das Rauchen im Wald strengstens VERBOTEN. Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal.